Der Schreibtisch 15/2018: Schöne neue Welt – Das Ende dieses Blogs?

Abmahnung

Man kann es aber auch anstellen wie man will: Seine Worte mit Bedacht wählen und gelegentlich Zynismus vorschieben, um nicht beleidigend zu werden. Recherchieren und überprüfen, um keine Falschmeldungen ins Internetz zu posaunen. Und ausschließlich lizenzfreie Bilder verwenden, die mit Titel, Autor und CC-Lizenz per Hyperlink attributiert werden, um sich auch ja vor möglichen rechtlichen Stolpersteinen wasserdicht abzuriegeln.

Aber von irgendwo her kommen sie immer angekrochen. Leute, die über jedes noch so kleine Schlupfloch versuchen, Profit einzustreichen. Keine integren Leute, die berechtigte Bedenken bzgl. ihres geistigen Eigentums artikulieren. Sondern Leute, die zu Abertausenden Bilder mit gemeinnütziger Creative-Commons-Lizenz hochladen und per Backtracking-Tool jedem hinterher spüren, der Autor und Bild – vermeintlich oder tatsächlich – nicht korrekt benannt hat. Dann werden unzählige Mahnungen ausgeschüttet und zu finanziellem Schadensersatz gegenüber gemeinfreien Bildern (!) aufgefordert, bis nach zahlreichen Beschwerden die Accounts der englisch- und deutschsprachigen Wikipedia gesperrt werden. Aber ist der Ruf erst ruiniert, geht’s halt richtig nach vorne…

Es geht mir nicht einmal darum, dass andere an allen Ecken Bilder, Videos, Samples, Texte etc. sammeln und blauäugig weiter verarbeiten, das ist jedem selbst überlassen. Mir geht es darum, dass hier gute und richtige Ideen wie das CC-Lizenz-System absichtlich torpediert und mit fragwürdigen Mitteln kaputt gemahnt und weitere Sargnägel in die immer kruder anmutende Idee eines freien Internets geschlagen werden. Und dass diskussionswürdige Subjekte unter dem Deckmantel des strahlenden Ritters Betrug und falsche Vorwürfe zum Geschäftsmodell erheben und mit einschüchternden Anwaltsdrohungen um sich werfen. Neben Bloggern treffen derartige Machenschaften in schöner Regelmäßigkeit Hilfswerke und ehrenamtliche Organisationen, die jeden Cent mehrfach umdrehen und sich in Copyright-Fragen zu wenig auskennen, um sich angemessen zur Wehr zu setzen.

Ich werde nicht damit hausieren gehen, wer mir eine Abmahnung nebst Geldforderung in den Posteingang gespammt hat. Ich werde auch nicht sagen, um welchen Betrag es sich handelt. Nur so viel: Über ein schickes kleines Rückverfolgungs-Tool hat jene Person Zugriff auf eine URL erlangt, die weder in öffentlichen Suchmaschinen auffindbar ist noch im Admin-Bereich meines Blogs als Webinhalt hinterlegt ist. Das hat einen einfachen Grund: SEO-Plugins und Programme erstellen zur Google-Indexierung generische Attachment-URLs, in denen Bilder als Anhang behandelt werden – aber im  Normalfall für die Öffentlichkeit unzugänglich bleiben. Diese Attachment-URLs verweisen stets, per Link oder automatisiertem Redirect, auf ihren zugehörigen Webinhalt, ohne den sie nicht existieren.

In diesem Fall ist das einer meiner Kolumnen-Beiträge, in dem das fragliche Bild seit Einbindung sauber mit Autor/Titel/Lizenz-Hyperlink angeführt ist. Dass die Attachment-URL des SEO-Plugins nur ein Thumbnail des Bildes ausspuckt, spielt dabei keine Rolle: Zum einen verweist der Anhang klar mit Hyperlink auf seinen Parent-Beitrag, zum anderen ist er nicht Inhalt des Blogs. Und auch wenn das alles nicht zutreffen sollte, wurde gerichtlich – bspw. im Urteil des OLG Köln 6 U 131/17 vom 13.04.2018 – schon festgelegt, dass aus gemeinnützigem CC-Bildmaterial nicht automatisch ein finanzieller Schadensersatzanspruch erwachsen kann.

Ich fürchte hier keine rechtlichen Konsequenzen, da ich mich korrekt verhalten habe und mein Blog rein privat betrieben wird, also auch keinerlei Werbung oder Ähnliches geschaltet ist. Der Streitpunkt ist für mich ein anderer: Das nun u.U. folgende Hin und Her, in dem ich zuvorderst eine anwaltliche Unterlassungsverpflichtung ausstellen lassen werde, geht mir ehrlich gesagt gewaltig gegen den Strich. Zukünftig werde ich abwägen müssen, inwiefern ein kleiner Blog derartige Scherereien lohnt, zumindest in seiner jetzigen Form. Ich werde meine Schlüsse und Konsequenzen daraus ziehen und größere konzeptionelle Änderungen vorbehalten. Einiges wird sowieso unumgänglich, wenn mit Stichtag 25.05.2018 die geltende DSGVO in all ihrer juristischen Härte zum Tragen kommt.

Es ist gut möglich, dass Headwriting LE bald nur noch privat und über Einladung interessierten Lesern zugänglich gemacht werden kann. Oder, wenn es etwas radikaler sein soll, dann wird die Tür eben zugeschlossen und der Schlüssel im Gulli ertränkt. Mein Leben ist zu kurz, zu vollgepackt und überhaupt zu angenehm, als das ich es mit den dubiosen Handlungen gewisser Personen belasten möchte und ständig auf weitere derartige Vorfälle gefasst sein muss. Nur für den Fall, dass anstelle wöchentlicher Textbeiträge hier bald nur noch ein leises Farewell zu lesen ist. Für den Moment und die nächsten zwei Wochen bleibt es noch bei einem beherzten Tüdelü. Bis dahin geht zumindest die Kolumne in den verdienten Frühsommer-Urlaub. Tüdelü!

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